Wir begleiten Sie von der Rechtsformentscheidung über den Notartermin bis zur ersten Umsatzsteuer-Voranmeldung, damit die Struktur von Beginn an trägt.





Vergleich von GmbH, UG und Personengesellschaft anhand Ihrer Planzahlen und Ihres Haftungsbedarfs.
Abstimmung der steuerlich relevanten Klauseln mit Ihrem Notar, von Geschäftsjahr bis Gewinnverwendung.
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Kontenrahmen, Belegweg und Lohnabrechnung werden eingerichtet, bevor die ersten Rechnungen laufen.
Bevor der Notartermin steht, klären wir die Punkte, die sich später nur mit Aufwand ändern lassen.
Wer hält welche Anteile, welche Mehrheiten sind nötig und wie werden Stimmrechte geregelt. Diese Fragen gehören vor den Vertragsentwurf.
Wir klären, ob Bareinlage oder Sacheinlage sinnvoll ist und welche Nachweise die Bank und das Registergericht erwarten.
Vergütung, Tantieme und Versorgungszusagen werden so gestaltet, dass sie dem Fremdvergleich standhalten.
Zwischen Beurkundung und Handelsregistereintragung besteht die Vorgesellschaft. In dieser Phase gelten besondere Regeln.
Das Geschäftskonto wird eröffnet, das Stammkapital eingezahlt und der Nachweis für das Registergericht erstellt.
Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung legt Vorauszahlungen und Voranmeldungszeitraum fest, deshalb schätzen wir gemeinsam realistisch.
Wer vor der Eintragung im Namen der Gesellschaft handelt, haftet persönlich. Wir zeigen, wie sich dieses Risiko begrenzen lässt.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir Rechtsform, Gesellschafterkreis und den Zeitplan bis zur Eintragung.
Wir stimmen den Vertragsentwurf mit dem Notar ab und prüfen die steuerlich relevanten Regelungen vor dem Termin.
Buchhaltung, Lohnabrechnung und Fristenkontrolle laufen ab dem ersten Monat, ohne dass Sie sich darum kümmern müssen.
„Ich hätte den Gesellschaftsvertrag beinahe vom Muster übernommen. Die Änderungen davor haben mir viel Ärger erspart."
„Vom Erstgespräch bis zur Steuernummer lief alles über eine Ansprechpartnerin. Ich musste nichts zweimal erklären."
„Die Schätzung im Fragebogen war realistisch. Im zweiten Jahr gab es keine böse Überraschung bei den Vorauszahlungen."
Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern – mit einer Beratung, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Zwischen Beurkundung und Eintragung liegen meist zwei bis vier Wochen, abhängig von Notartermin, Kapitaleinzahlung und Auslastung des Registergerichts.
Die UG senkt den Kapitalbedarf beim Start, bindet aber ein Viertel des Jahresüberschusses in einer Rücklage. Bei geplantem Wachstum ist die GmbH meist die klarere Lösung.
Ja. Gründung, Satzungsänderungen und Anteilsübertragungen sind beurkundungspflichtig. Wir stimmen den Entwurf vorab mit dem Notariat ab.
Ja, über eine Einbringung nach dem Umwandlungssteuergesetz. Bei richtiger Gestaltung bleibt sie steuerneutral, es gilt allerdings eine Sperrfrist von sieben Jahren.
Sie erhalten vorab ein Festpreisangebot für die Gründungsbegleitung, getrennt von den Kosten für Notar und Handelsregister.
In der kostenfreien Potenzialanalyse klären wir Rechtsform, Zeitplan und Kapitalbedarf und sagen Ihnen, was auf Sie zukommt.