Eine Holding verschiebt Besteuerung dorthin, wo Sie das Geld brauchen. Wir rechnen vorher durch, ab welchem Gewinn sich die zweite Gesellschaft trägt.





Wir stellen den Steuervorteil den laufenden Mehrkosten gegenüber, bevor Sie sich entscheiden.
Aufbau der Muttergesellschaft, Zuordnung der Beteiligungen und Abstimmung mit Notar und Bank.
Übertragung bestehender Anteile zu Buchwerten, inklusive Beachtung der siebenjährigen Sperrfrist.
Zwei Jahresabschlüsse, saubere Abgrenzung zwischen den Gesellschaften und die Begleitung der Ausschüttungen.
Bevor wir eine Holding empfehlen, rechnen wir sie durch. In einigen Fällen lautet das Ergebnis, dass sich der Aufwand noch nicht lohnt.
Entscheidend ist, welcher Teil des Gewinns im Unternehmen bleiben soll. Ohne Thesaurierung entfällt der wesentliche Vorteil.
Beim Verkauf der operativen Gesellschaft bleiben Veräußerungsgewinne auf Ebene der Holding zu 95 % steuerfrei. Das verändert die Rechnung deutlich.
Ein zweiter Jahresabschluss, eine zweite Steuererklärung und zusätzliche Beschlüsse gehören ehrlich in die Kalkulation.
Der häufigste Fehler ist das späte Einbringen einer bereits wertvollen Gesellschaft. Mit Vorlauf lässt sich das vermeiden.
Ihre Anteile an der operativen GmbH gehen gegen Gewährung neuer Anteile auf die Holding über, ohne dass stille Reserven aufgedeckt werden.
Ein Verkauf innerhalb von sieben Jahren führt zur anteiligen Nachversteuerung. Wir dokumentieren die Fristen und erinnern rechtzeitig.
Gewinne fließen zu 95 % steuerfrei an die Holding und stehen dort vollständig für neue Investitionen zur Verfügung.
Im kostenfreien Erstgespräch prüfen wir anhand Ihrer Zahlen, ob und ab wann sich die Holding trägt.
Wir entwerfen die Struktur, stimmen sie mit Notar und Bank ab und begleiten die Beurkundung.
Beide Gesellschaften werden sauber getrennt geführt, inklusive Abschlüssen, Beschlüssen und Fristenkontrolle.
„Mir wurde vorher gesagt, eine Holding lohnt sich immer. Hier wurde einmal gerechnet, und das Ergebnis war ehrlich."
„Der Anteilstausch lief ohne Steuerbelastung. Beim Verkauf zwei Jahre später hat sich die Struktur ausgezahlt."
„Die Abgrenzung zwischen Holding und Tochter war anfangs unklar. Jetzt läuft die Verrechnung sauber und nachvollziehbar."
Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern – mit einer Beratung, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Als grobe Richtgröße ab einem jährlich thesaurierten Gewinn von rund 100.000 €. Entscheidend bleibt, wie viel Sie tatsächlich im Unternehmen lassen wollen.
Nein. Die bestehende Gesellschaft bleibt operativ tätig, Sie bringen lediglich Ihre Anteile in die neue Holding ein.
Eine zweite Gesellschaft bedeutet einen zweiten Jahresabschluss und eine zweite Steuererklärung. Die konkreten Beträge nennen wir vorab.
Der Einbringungsgewinn wird rückwirkend anteilig besteuert, pro abgelaufenem Jahr sinkt der Betrag um ein Siebtel.
Ja, häufig über eine eigene Objektgesellschaft. So bleiben Immobilien vom Haftungsrisiko des Tagesgeschäfts getrennt.
In der kostenfreien Potenzialanalyse rechnen wir anhand Ihrer Zahlen durch, ob und ab wann sich eine Holdingstruktur für Sie trägt.