Der Abschluss ist mehr als eine Pflichtübung. Er bestimmt Ihre Steuerlast, Ihr Rating bei der Bank und die Grundlage für das kommende Jahr.





Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmenüberschussrechnung, je nach Rechtsform und Größe.
Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärung, bei Personengesellschaften zusätzlich die gesonderte Feststellung.
Fristgerechte Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen an das Unternehmensregister.
Ein Termin, in dem wir die Zahlen erklären und die Ansatzpunkte für das laufende Jahr festhalten.
Ein Abschluss ohne Rückfragen entsteht dann, wenn die laufende Buchhaltung sauber ist. Deshalb beginnt die Arbeit lange vor dem Stichtag.
Abstimmung der Konten, Inventur, Abgrenzungen und offene Posten werden vor dem Stichtag geklärt.
Abschreibungen, Rückstellungen und Bewertungswahlrechte werden bewusst gesetzt, weil sie Steuerlast und Bilanzbild verändern.
Vor der Einreichung gehen wir den Entwurf gemeinsam durch, damit keine Überraschung im Bescheid steht.
Verspätungszuschläge entstehen selten aus Absicht. Sie entstehen, weil niemand den Überblick über die Termine hat.
Wir führen einen Fristenkalender für alle Erklärungen und melden uns rechtzeitig, wenn Unterlagen fehlen.
Jeder Bescheid wird mit der eingereichten Erklärung abgeglichen. Bei Abweichungen legen wir fristgerecht Einspruch ein.
Aus dem Abschluss ergeben sich neue Vorauszahlungen. Wir prüfen, ob eine Anpassung Ihre Liquidität schont.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welche Abschlüsse offen sind und in welchem Zustand die Buchhaltung ist.
Fehlende Zeiträume werden nachgebucht, danach entsteht der Abschluss in einem durchgehenden Zug.
Ab dem folgenden Jahr läuft der Abschluss auf Basis der laufenden Buchhaltung ohne Nacharbeit.
„Zwei Jahre lagen offen, als ich gewechselt bin. Nach vier Monaten war alles eingereicht und die Bank hatte ihre Unterlagen."
„Zum ersten Mal wurde mir der Abschluss erklärt, statt ihn nur zu bekommen. Das hat einiges verändert."
„Die Vorauszahlungen wurden nach dem Abschluss angepasst. Die Nachzahlung im Folgejahr blieb dadurch überschaubar."
Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern – mit einer Beratung, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Bei steuerlicher Vertretung verlängert sich die Frist regelmäßig bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Wir überwachen den konkreten Termin für Sie.
Kapitalgesellschaften bilanzieren immer. Einzelunternehmen und Personengesellschaften erst oberhalb der gesetzlichen Grenzen für Umsatz und Gewinn.
Ja. Wir übernehmen auch mehrere offene Jahre und stimmen mit dem Finanzamt ab, in welcher Reihenfolge eingereicht wird.
Offenlegungspflichtige Gesellschaften übermitteln bestimmte Bestandteile an das Unternehmensregister. Der Umfang hängt von der Größenklasse ab.
Die Vergütung richtet sich nach Bilanzsumme, Umsatz und Aufwand. Sie erhalten vorab eine transparente Einschätzung.
In der kostenfreien Potenzialanalyse klären wir, welche Abschlüsse offen sind und wie schnell sich der Rückstand auflösen lässt.