Ein Rechtsformwechsel ist steuerlich planbar, solange die Reihenfolge stimmt. Wir setzen den Stichtag so, dass stille Reserven unangetastet bleiben.





Welcher Weg passt zu Ihrem Ziel: Einbringung, Formwechsel oder Verschmelzung, jeweils mit den steuerlichen Folgen.
Der Umwandlungsstichtag entscheidet über Verlustnutzung und Steuerlast. Wir legen ihn bewusst fest.
Erstellung der erforderlichen Bilanzen und Anträge auf Buchwertfortführung innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Abstimmung mit Notar, Registergericht und Finanzamt bis zur Eintragung der neuen Struktur.
Die meisten Kosten einer Umwandlung entstehen durch eine falsche Reihenfolge. Deshalb beginnt jedes Projekt mit der Zeitachse.
Haftungsbegrenzung, Nachfolge oder Verkaufsvorbereitung führen jeweils zu einem anderen Umwandlungsweg.
Gewerbesteuerliche Fehlbeträge gehen bei vielen Umwandlungen unter. Vor dem Stichtag lassen sie sich häufig noch nutzen.
Nach einer Einbringung gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Ein geplanter Verkauf gehört deshalb früh in die Zeitachse.
Steht der Plan, folgt die Umsetzung in einer festen Reihenfolge aus Bilanz, Beurkundung und Eintragung.
Die Schlussbilanz bestimmt, ob zu Buchwerten, Zwischenwerten oder gemeinen Werten übertragen wird. Der Antrag ist fristgebunden.
Wir stimmen Umwandlungsbeschluss und Anmeldung mit dem Notariat ab und prüfen die steuerlichen Klauseln.
Kontenrahmen, Lohnabrechnung und Voranmeldungen werden zum Stichtag umgestellt, damit keine Lücke entsteht.
Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welches Ziel der Wechsel erreichen soll und welcher Weg dafür passt.
Wir rechnen beide Varianten durch und zeigen, welche Belastung und welche Fristen jeweils entstehen.
Nach der Eintragung übernehmen wir Buchhaltung, Abschlüsse und Fristenkontrolle der neuen Struktur.
„Der Hinweis auf den Verlustvortrag kam gerade rechtzeitig. Ein Quartal später wäre er weg gewesen."
„Ich hatte Sorge vor einer hohen Steuer beim Wechsel. Am Ende ist durch die Buchwertfortführung nichts angefallen."
„Notar, Registergericht und Finanzamt wurden koordiniert. Ich musste keine Termine selbst nachhalten."
Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern – mit einer Beratung, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Bei der Einbringung überträgt ein Rechtsträger Vermögen auf einen anderen. Beim Formwechsel bleibt der Rechtsträger identisch und wechselt nur sein rechtliches Kleid.
Ja. Steuerlich ist eine Rückwirkung von bis zu acht Monaten möglich, gerechnet ab dem Stichtag der Schlussbilanz.
Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen Verträge grundsätzlich mit über. Bei Einzelübertragungen ist häufig die Zustimmung des Vertragspartners nötig.
Sobald Grundbesitz beteiligt ist, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wir prüfen vor dem Stichtag, ob eine Befreiung greift.
Von der ersten Rechnung bis zur Eintragung vergehen meist zwei bis vier Monate, abhängig von Bilanzstichtag und Registergericht.
In der kostenfreien Potenzialanalyse prüfen wir, welcher Umwandlungsweg zu Ihrem Ziel passt und welcher Stichtag am wenigsten kostet.