Umwandlung und Rechtsformwechsel | Banu Bas Steuerberatung
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Wechsel ohne Steuerbruch

Umwandlung & Rechtsform

Ein Rechtsformwechsel ist steuerlich planbar, solange die Reihenfolge stimmt. Wir setzen den Stichtag so, dass stille Reserven unangetastet bleiben.

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Sortierte Belege und Unterlagen
Leistungsumfang

Das ist enthalten

Umwandlungsprüfung

Welcher Weg passt zu Ihrem Ziel: Einbringung, Formwechsel oder Verschmelzung, jeweils mit den steuerlichen Folgen.

Stichtagsplanung

Der Umwandlungsstichtag entscheidet über Verlustnutzung und Steuerlast. Wir legen ihn bewusst fest.

Schluss- und Eröffnungsbilanz

Erstellung der erforderlichen Bilanzen und Anträge auf Buchwertfortführung innerhalb der gesetzlichen Fristen.

Begleitung der Umsetzung

Abstimmung mit Notar, Registergericht und Finanzamt bis zur Eintragung der neuen Struktur.

Ablauf der Umwandlung bei uns

Vom Stichtag zur Eintragung

Sortierte Belege und Unterlagen
Planung

So läuft die Planung

Die meisten Kosten einer Umwandlung entstehen durch eine falsche Reihenfolge. Deshalb beginnt jedes Projekt mit der Zeitachse.

Ziel und Weg klären

Haftungsbegrenzung, Nachfolge oder Verkaufsvorbereitung führen jeweils zu einem anderen Umwandlungsweg.

Verlustvorträge sichern

Gewerbesteuerliche Fehlbeträge gehen bei vielen Umwandlungen unter. Vor dem Stichtag lassen sie sich häufig noch nutzen.

Sperrfristen einplanen

Nach einer Einbringung gilt eine Sperrfrist von sieben Jahren. Ein geplanter Verkauf gehört deshalb früh in die Zeitachse.

Durchführung

Ihr Wechsel wird sauber vollzogen

Steht der Plan, folgt die Umsetzung in einer festen Reihenfolge aus Bilanz, Beurkundung und Eintragung.

Schlussbilanz und Antrag

Die Schlussbilanz bestimmt, ob zu Buchwerten, Zwischenwerten oder gemeinen Werten übertragen wird. Der Antrag ist fristgebunden.

Beurkundung und Anmeldung

Wir stimmen Umwandlungsbeschluss und Anmeldung mit dem Notariat ab und prüfen die steuerlichen Klauseln.

Übergang der laufenden Buchführung

Kontenrahmen, Lohnabrechnung und Voranmeldungen werden zum Stichtag umgestellt, damit keine Lücke entsteht.

Zusammenarbeit im Büro
So starten wir

In drei Schritten gewechselt

1

Kennenlernen & Zielbild

Im kostenfreien Erstgespräch klären wir, welches Ziel der Wechsel erreichen soll und welcher Weg dafür passt.

2

Steuerliche Simulation

Wir rechnen beide Varianten durch und zeigen, welche Belastung und welche Fristen jeweils entstehen.

3

Umsetzung und Betrieb

Nach der Eintragung übernehmen wir Buchhaltung, Abschlüsse und Fristenkontrolle der neuen Struktur.

Stimmen unserer Mandanten

Was sich für sie geändert hat

Hi, ich bin Banu Bas 👋

Ihre Steuerberaterin mit Unternehmergeist

Charmant, direkt und immer auf der Suche nach der besten Lösung für meine Mandanten. Ich habe über Jahre hinweg in der Wirtschaftsprüfung große Konzerne betreut und mich gefragt, warum viele mittelständische Unternehmen nicht von cleveren Steuerstrategien profitieren. Jetzt bin ich hier, um genau das zu ändern – mit einer Beratung, die Ihrem Unternehmen echten Mehrwert bietet.

Meine SpezialisierungSteueroptimierung für Unternehmen ist mein Kerngebiet. Deswegen bilde ich mich in diesem Bereich fortlaufend weiter. Außerdem begleite ich Unternehmen gerne ins digitale Zeitalter, denn Effizienz und Geschwindigkeit sind der entscheidende Unterschied auf dem Weg zum Erfolg.
Meine MissionStatt als verlängerter Arm des Finanzamts agiere ich an Ihrer Seite, um Ihre Steuern zu optimieren und Ihnen ohne Fachjargon auf Augenhöhe zu begegnen.
Meine WerteIch sage, was Sache ist und stehe zu meinem Wort. Bei mir gibt's keine halben Sachen: Ich bin pünktlich, zuverlässig und nehme mir die Zeit, Ihnen alles verständlich zu erklären.
Mehr über die Kanzlei erfahren
Portrait Banu Bas

Häufige Fragen zur Umwandlung

Was unterscheidet Einbringung und Formwechsel?

Bei der Einbringung überträgt ein Rechtsträger Vermögen auf einen anderen. Beim Formwechsel bleibt der Rechtsträger identisch und wechselt nur sein rechtliches Kleid.

Kann eine Umwandlung rückwirkend erfolgen?

Ja. Steuerlich ist eine Rückwirkung von bis zu acht Monaten möglich, gerechnet ab dem Stichtag der Schlussbilanz.

Gehen meine Verträge auf die neue Gesellschaft über?

Bei Gesamtrechtsnachfolge gehen Verträge grundsätzlich mit über. Bei Einzelübertragungen ist häufig die Zustimmung des Vertragspartners nötig.

Fällt Grunderwerbsteuer an?

Sobald Grundbesitz beteiligt ist, kann Grunderwerbsteuer entstehen. Wir prüfen vor dem Stichtag, ob eine Befreiung greift.

Wie lange dauert der gesamte Vorgang?

Von der ersten Rechnung bis zur Eintragung vergehen meist zwei bis vier Monate, abhängig von Bilanzstichtag und Registergericht.

Bereit für die neue Rechtsform?

In der kostenfreien Potenzialanalyse prüfen wir, welcher Umwandlungsweg zu Ihrem Ziel passt und welcher Stichtag am wenigsten kostet.

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