Auf die Frage nach den Kosten einer Holding bekommen Sie im Netz Zahlen zwischen 800 € und 15.000 €. Beide stimmen, sie beschreiben nur unterschiedliche Fälle. Der Unterschied liegt darin, ob Sie neu gründen oder eine gewachsene Gesellschaft einbringen. Ich zerlege beide Wege in die einzelnen Posten, damit Sie Angebote vergleichen können.
Welche Kosten fallen bei der Gründung an?
Eine Holding ist rechtlich eine gewöhnliche GmbH, deshalb gelten dieselben Gebühren wie bei jeder anderen Gründung. Notar und Handelsregister rechnen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab, der Betrag hängt am Geschäftswert.
Bei einer Standardgründung mit Musterprotokoll und 25.000 € Stammkapital liegen Sie für Notar und Registereintrag zusammen bei rund 1.100 bis 1.200 € netto. Kommen mehrere Gesellschafter, ein individueller Vertrag oder Sonderregelungen zu Stimmrechten dazu, steigt der Betrag.
So verteilen sich die Posten bei einer neu gegründeten Holding:
| Posten | Betrag | Anmerkung |
|---|---|---|
| Notar, Beurkundung und Anmeldung | 600 bis 900 € | nach Geschäftswert, Musterprotokoll günstiger |
| Handelsregistereintrag | rund 150 € | Gebühr des Registergerichts |
| Steuerliche Strukturberatung | 500 bis 5.000 € | je nach Ausgangslage und Prüfungstiefe |
| Stammkapital | 25.000 € | kein Aufwand, das Geld bleibt Ihres |
Das Stammkapital gehört ausdrücklich nicht zu den Kosten. Es wandert von Ihrem privaten Konto auf das Konto der Gesellschaft und steht dort für Investitionen bereit. Die Hälfte genügt zur Anmeldung.
Welche Kosten wiederholen sich jedes Jahr?
Eine Holding ohne operatives Geschäft macht wenig Arbeit, ganz ohne kommt sie trotzdem nicht aus. Sie braucht eine Buchführung, einen Jahresabschluss und ihre eigenen Steuererklärungen, selbst wenn im Jahr nur drei Buchungen anfallen.
Diese Posten stehen jährlich auf der Rechnung:
- Buchführung und Jahresabschluss beim Steuerberater: 400 bis 900 €
- Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung der Holding
- IHK-Beitrag: 45 bis 160 €, abhängig von Ertrag und Kammerbezirk
- Offenlegung im Unternehmensregister
Realistisch landen Sie bei 1.500 bis 3.500 € im Jahr. Kommen Wertpapiere, mehrere Beteiligungen oder Darlehen zwischen den Gesellschaften dazu, wandert der Betrag ans obere Ende, weil jede Bewegung dokumentiert und abgegrenzt werden muss.
Verrechnungen brauchen Verträge
Sobald die Holding Leistungen für die Tochter erbringt, etwa Geschäftsführung oder Vermietung, gehört ein Vertrag mit marktüblichem Preis dazu. Fehlt er, sieht das Finanzamt eine verdeckte Gewinnausschüttung und korrigiert den Gewinn beider Seiten. Der Aufwand dafür entsteht einmalig, die Ersparnis später ist erheblich.
Was kostet die Einbringung bestehender Anteile?
Hier trennt sich der günstige vom teuren Fall. Bringen Sie Anteile an einer bestehenden GmbH ein, bemisst sich die Notargebühr am Verkehrswert dieser Gesellschaft. Zusätzlich braucht das Finanzamt eine nachvollziehbare Bewertung und eine Einbringungsbilanz.
Bei einer Gesellschaft im Wert von 300.000 € bewegen sich Notar und Register zusammen im Bereich von 1.500 bis 2.500 €. Steigt der Wert auf 1,5 Mio. €, liegen Sie schnell im mittleren vierstelligen Bereich, dazu kommt die steuerliche Begleitung für Bewertung, Antrag auf Buchwertfortführung und die Abstimmung mit dem Finanzamt.
Beispiel: dieselbe Struktur, zwei Preise
Ein Mandant hat seine Holding im ersten Geschäftsjahr aufgesetzt, Gesamtkosten rund 2.400 € für beide Gesellschaften. Ein anderer kam nach sechs Jahren mit einer GmbH im Wert von 1,2 Mio. €. Für Bewertung, Notar, Register und steuerliche Begleitung standen am Ende rund 8.500 € auf der Rechnung. Beide haben dieselbe Struktur, der Unterschied liegt allein im Zeitpunkt.
Ab wann spielt die Holding ihre Kosten ein?
Rechnen wir mit 2.500 € laufenden Mehrkosten. Damit sich die Struktur trägt, muss sie diesen Betrag jedes Jahr einsparen oder einmalig deutlich mehr.
Bei reiner Thesaurierung passiert das nicht, weil die Steuer bereits bei der Tochter anfällt. Der Effekt entsteht, sobald Sie Gewinne umschichten oder verkaufen. Schütten Sie 200.000 € an die Holding aus und finanzieren damit eine zweite Gesellschaft, sparen Sie gegenüber dem Umweg über Ihr Privatvermögen rund 50.000 € Abgeltungsteuer. Die laufenden Kosten von zwanzig Jahren sind damit an einem Tag verdient.
Beim Verkauf wird der Abstand noch deutlicher, dort geht es um sechsstellige Beträge. Die vollständige Rechnung steht im Beitrag Holding-Struktur: Ab wann lohnt sich die zweite GmbH?
Unnötige Posten bei der Gründung
- Sacheinlagen statt Bargründung: Ein Sachgründungsbericht kostet Zeit und Gebühren, ohne dass er die Struktur verbessert.
- Individueller Gesellschaftsvertrag ohne Anlass: Bei einem Alleingesellschafter genügt meist das Musterprotokoll.
- Nachträgliche Korrekturen: Ein falscher Unternehmensgegenstand oder ein vergessener Beirat kostet erneut Notar und Register.
- Bewertung ohne Not: Wer früh umbaut, braucht kein Gutachten, weil kaum Wert vorhanden ist.
Wie planen wir die Kosten mit Ihnen?
Sie bekommen den Gesamtrahmen vor dem ersten Notartermin, aufgeteilt in Gebühren, Bewertung und laufende Betreuung. Für die jährliche Betreuung beider Gesellschaften nennen wir einen Festpreis, damit die Struktur planbar bleibt.
Wenn die Rechnung nicht aufgeht, sagen wir das im Termin. Es ist kein guter Handel, eine Holding zu verkaufen, die Ihnen jedes Jahr Geld kostet. Die Einordnung übernehmen wir zusammen mit dem Jahresabschluss und der laufenden Steueroptimierung.
Häufige Fragen
Was kostet eine Holding im ersten Jahr insgesamt?
Bei einer Neugründung ohne Einbringung rechnen Sie mit rund 1.200 € Gebühren, 500 bis 5.000 € steuerlicher Begleitung und 1.500 bis 3.500 € laufender Betreuung für beide Gesellschaften. Das Stammkapital von 25.000 € kommt hinzu, bleibt aber Ihr Vermögen.
Ist eine UG als Holding günstiger?
Bei der Gründung ja, weil kein Stammkapital gebunden wird und die Notargebühr am niedrigeren Geschäftswert hängt. Laufend kostet sie dasselbe. Dafür muss sie jedes Jahr ein Viertel des Gewinns zurücklegen, bis 25.000 € erreicht sind.
Kann ich die Gründungskosten absetzen?
Die Kosten der Gründung sind bei der Gesellschaft grundsätzlich nicht abziehbar, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht eine Übernahme ausdrücklich vor. Diese Klausel gehört deshalb in den Vertrag, sie kostet nichts und spart Steuer.
Zahle ich für die Holding Gewerbesteuer, obwohl sie nichts tut?
Nur auf steuerpflichtige Erträge. Die 5 % aus der Dividendenbefreiung nach § 8b KStG zählen dazu, ebenso Zinsen aus Darlehen an die Tochter. Ohne Erträge bleibt es bei der Erklärungspflicht ohne Zahllast.
Banu Bas prüfte nach dem Studium Konzernmandate in der Wirtschaftsprüfung einer Big-Four-Gesellschaft. Was dort selbstverständlich ist, bringt sie heute in den Mittelstand: Rechtsformwahl, Holdingstrukturen und laufende Steuergestaltung für Agenturen, Coaches und digitale Dienstleister. Wie die Kanzlei arbeitet, lesen Sie auf der Seite zur Kanzlei.





