Der Investitionsabzugsbetrag verschiebt Steuerlast in spätere Jahre und schafft dadurch Liquidität für die geplante Anschaffung. Richtig eingesetzt ist er eines der stärksten Instrumente für wachsende Betriebe. Falsch eingesetzt führt er zu einer rückwirkenden Verzinsung, die den ganzen Vorteil auffrisst.
Wie funktioniert der Investitionsabzugsbetrag?
Sie ziehen bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits im Jahr vor der Investition gewinnmindernd ab. Der Betrag mindert den steuerlichen Gewinn, ohne dass Geld abfließt. Im Jahr der Anschaffung wird er wieder hinzugerechnet und mit den Anschaffungskosten verrechnet.
Der Abzug ist bis zu einer Summe von 200.000 € je Betrieb möglich. Voraussetzung ist ein Gewinn von höchstens 200.000 € im Abzugsjahr, ermittelt ohne den Investitionsabzugsbetrag selbst.
„Der Investitionsabzugsbetrag ist ein Kredit vom Finanzamt. Wer ihn ohne konkreten Investitionsplan zieht, zahlt ihn mit Zinsen zurück."
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Das Wirtschaftsgut muss beweglich, abnutzbar und dem Anlagevermögen zuzuordnen sein. Gebäude scheiden aus, Maschinen, Fahrzeuge und Betriebsausstattung kommen in Betracht. Eine genaue Bezeichnung ist nicht mehr nötig, die ernsthafte Investitionsabsicht genügt.
Nach der Anschaffung muss das Wirtschaftsgut im Jahr der Anschaffung und im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt werden. Bei Fahrzeugen ist diese Hürde ohne Fahrtenbuch schwer nachzuweisen, wie unser Beitrag zum Firmenwagen zeigt.
Was passiert ohne Investition?
Bleibt die Investition innerhalb von drei Jahren aus, wird der Abzug rückgängig gemacht. Das Finanzamt ändert den Bescheid des Abzugsjahres und verzinst die Nachzahlung ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres.
Die gleiche Folge tritt ein, wenn die Nutzungsgrenze von 90 % gerissen wird. Deshalb sollte der Abzug nur für Investitionen gebildet werden, die im Investitionsplan konkret verankert sind.
Kombination mit der Sonderabschreibung
Neben dem Investitionsabzugsbetrag steht kleinen und mittleren Betrieben eine Sonderabschreibung von 40 % zu, verteilbar über fünf Jahre. Beide Instrumente lassen sich kombinieren, wodurch sich im ersten Jahr ein erheblicher Teil der Anschaffungskosten steuerlich auswirkt.
Diese Wirkung ist eine Verlagerung, keine dauerhafte Ersparnis. In den Folgejahren sinkt das Abschreibungsvolumen entsprechend. Wer das übersieht, plant seine Steuerlast für die kommenden Jahre zu niedrig, wie im Beitrag zur Liquiditätsplanung beschrieben.
So gehen wir vor
Wir gleichen Ihren Investitionsplan mit der Gewinnentwicklung ab und bilden den Abzug nur in der Höhe, die Sie in den nächsten drei Jahren realistisch umsetzen. Die Nachverfolgung übernehmen wir im Rahmen der Jahresabschlusserstellung.
Häufige Fragen
Muss ich das Wirtschaftsgut vorher genau benennen?
Nein. Seit der Reform genügt die Angabe der Höhe des Abzugsbetrags. Die Investitionsabsicht muss dennoch ernsthaft bestehen.
Gilt der Abzug auch für gebrauchte Maschinen?
Ja. Gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sind begünstigt, solange die Nutzungsvoraussetzungen erfüllt werden.
Kann ich den Abzug auch als Einzelunternehmer nutzen?
Ja. Der Investitionsabzugsbetrag steht allen Gewinneinkunftsarten offen, also auch Einzelunternehmen und Freiberuflern mit Einnahmenüberschussrechnung.





