Eine Gehaltserhöhung um 200 € brutto kommt beim Mitarbeiter je nach Steuerklasse mit rund 110 € an, kostet den Betrieb aber etwa 240 €. Über steuerfreie und pauschal besteuerte Bausteine lässt sich dieses Verhältnis deutlich verbessern. Dieser Beitrag zeigt die Bausteine, die sich in der Praxis bewähren.
Wie funktioniert die Sachbezugsfreigrenze?
Sachbezüge bleiben bis zu 50 € im Monat steuer- und beitragsfrei. Ausgegeben werden sie meist über Gutscheinkarten, die auf ein regionales Akzeptanznetz beschränkt sind. Wichtig ist, dass keine Barauszahlung möglich ist, sonst entfällt die Begünstigung vollständig.
Die Grenze ist eine Freigrenze, keine Freibetragsgrenze. Bereits ein Cent darüber macht den gesamten Betrag steuerpflichtig, weshalb monatliche Zusatzleistungen sauber überwacht werden müssen.
„Ein Baustein, der beim Mitarbeiter voll ankommt, wirkt stärker als eine Gehaltserhöhung, von der die Hälfte in der Abrechnung verschwindet."
Welche Bausteine wirken am stärksten?
Der Zuschuss zu Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte lässt sich pauschal mit 15 % versteuern und bleibt beitragsfrei. Das Deutschlandticket kann sogar vollständig steuerfrei gestellt werden, sofern es zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Weitere Bausteine sind die betriebliche Gesundheitsförderung mit 600 € im Jahr, Kindergartenzuschüsse in unbegrenzter Höhe für nicht schulpflichtige Kinder sowie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen bis 60 €.
Was bedeutet das Zusätzlichkeitserfordernis?
Fast alle begünstigten Leistungen setzen voraus, dass sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Gehaltsumwandlung führt daher regelmäßig dazu, dass die Begünstigung entfällt.
Für Neueinstellungen und für anstehende Gehaltsrunden ist das unkritisch, weil der Baustein von vornherein oben aufgesetzt wird. Bestehende Gehälter lassen sich nur eingeschränkt umbauen.
Wie setzen Sie das sauber um?
Jeder Baustein braucht eine schriftliche Grundlage, meist einen Zusatz zum Arbeitsvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. In der Lohnabrechnung werden die Beträge getrennt ausgewiesen, damit die Prüfung der Rentenversicherung sie nachvollziehen kann.
Ergänzend gehört der Dienstwagen in diese Betrachtung, wie der Beitrag zum Firmenwagen zeigt. In Summe entsteht daraus ein Paket, das im Wettbewerb um Fachkräfte spürbar wirkt.
So gehen wir vor
Wir prüfen Ihre bestehende Gehaltsstruktur, wählen die passenden Bausteine aus und setzen sie in der Lohnabrechnung um. Die laufende Betreuung läuft über die Lohnbuchhaltung mit.
Häufige Fragen
Gilt die 50-Euro-Grenze pro Mitarbeiter oder pro Leistung?
Pro Mitarbeiter und Monat. Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.
Kann ich Bausteine auch für Minijobber nutzen?
Ja. Steuerfreie Leistungen erhöhen die Geringfügigkeitsgrenze nicht, solange sie beitragsfrei bleiben.
Was passiert bei einer Prüfung der Rentenversicherung?
Geprüft wird vor allem das Zusätzlichkeitserfordernis und die Dokumentation. Fehlen Vereinbarungen, folgt eine Nachverbeitragung.





